zustandselemente

Wir erklären, was und was die Elemente des Staates sind, die Merkmale jedes einzelnen und warum sie wichtig sind.

Nicht jede menschliche Gemeinschaft kann als Staat betrachtet werden.

Was sind die Elemente des Staates?

In der Rechtstheorie wird es unter Elementen der Kondition oder konstitutive Elemente des Staates zu den Faktoren, die traditionell für die Existenz eines Staates vorhanden sein müssen, d. h. die Faktoren, die die Existenz eines Staates ermöglichen.

Grundsätzlich ist ein Staat eine politische Institution, die geschaffen wurde, um die Befriedigung der kollektiven Bedürfnisse der Menschen zu gewährleisten Gerechtigkeit, Organisation und Führung, durch eine auferlegte Rechtsordnung, d. h. a Gesetz. Damit dies möglich ist, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein, da nicht alle Gemeinschaft Mensch ist gleichbedeutend mit einem Staat.

Die Einordnung dieser Elemente variiert in der Politik- und Rechtswissenschaft oft, wird aber im Wesentlichen auf drei reduziert:

  • Der Population. Es gibt keine Staaten ohne Bevölkerung, also ohne Bürger Ob Kinder, Erwachsene oder ältere Menschen. Ost Zugehörigkeitsgefühl und die Identifizierung ist der Schlüssel zur Existenz des Staates, denn daran können Staatsangehörige von eigenen und fremden Ausländern unterschieden werden. Oft wird in der Fachsprache der Staat unterschieden (der Institutionen und Gesetze) des Volkes und seiner Kultur (das Nation).
  • Der Gebiet. Damit ein Staat existieren kann, muss er sein eigenes Territorium verwalten, dh einen Teil der Erdoberfläche, der ihm gehört und unter seiner absoluten Kontrolle steht, auf dem die Mehrheit seiner Bevölkerung lebt. Dieses Territorium wird durch die Grenzen des Landes begrenzt, die sein Territorium von dem seiner Nachbarn trennen und innerhalb dessen das einzig gültige Recht das Recht des Staates ist. Die Gewässer, die es durchqueren (Flüsse, Seen, Lagunen und Meere teilweise) und natürliche Ressourcen aller Art, die darin enthalten sind.
  • Der kann Welle Souveränität. Schließlich existiert ein Staat nicht, wenn er nicht souverän ist, d. h. wenn er nicht die Befugnis hat, sein Territorium nach seinem Willen zu verwalten, und wenn er nicht über die Institutionen verfügt, um seine Aufgaben der Justiz, der Führung autonom und frei auszuüben und Organisation, soziale und politische. Die Souveränität der Staaten ist grundsätzlich unantastbar, und jede Einmischung externer Mächte kann als Grund für die Krieg; Grund, aus dem internationale Konflikte nach internationalen Gesetzen und Institutionen im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Nationen beigelegt werden. Mit anderen Worten, es gibt keine Staaten ohne Regierung, ohne Institutionen und ohne politische Macht in ihren Händen.
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